Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.
Das Landratsamt Tübingen sucht für seine Abteilung Jugend zum 01.06.2025 eine*n
Das Landratsamt Tübingen sucht für seine Abteilung Jugend zum 01.06.2025 eine*n
Sachbearbeiter*in
Pfleg- und Vormundschaften in Teilzeit
Pfleg- und Vormundschaften in Teilzeit
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften für Kinder und Jugendliche, deren Eltern die Sorge ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Diese Aufgabe wird in Kooperation mit dem Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz wahrgenommen und ist mit Außendienst verbunden.
Wir erwarten von Ihnen:
- ein abgeschlossenes Studium als Diplomverwaltungswirt*in bzw. Bachelor of Arts Public Management oder ein abgeschlossenes juristisches Studium oder ein Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik bzw. Abschluss als Diplompädagog*in oder vergleichbarer Studienabschluss
- hohe Gesprächsführungskompetenz in rechtlicher und sozialer Hinsicht
- Verantwortungsbereitschaft, Engagement und Teamfähigkeit
- die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten und zur konstruktiven Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern
- Führerschein Klasse B
- Erfahrungen im Bereich Jugendhilfe, insbesondere Pfleg- und Vormundschaften, sind von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
eine unbefristete Teilzeitstelle mit 50%
Beschäftigungsumfang in EG 10 TVöD
Beschäftigungsumfang in EG 10 TVöD
ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.